Fahreignung (FES)

Fahreigungsseminar für Punkteauffällige (FES)

 

Das Fahreigungsseminar für Punkteauffällige ersetzt das Aufbauseminare für Punkteauffällige (ASP) und wurde am 01.05.2014 neu eingeführt.

 

Es ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, welche vom Inhaber einer Fahrerlaubnis ausgehen und wiederholt gegen straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutrechtlich Vorschriften verstoßen.

Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotenzialen und zu verkehrssicheren Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhalten veranlasst werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.

 

 

Das Fahreignungsbewertungssystem ist folgendermaßen aufgebaut

 

  • Vormerkung bei einem Punktestand von 1-3 Punkten

Die Vormerkestufe ist noch keine Maßnahmestufe. Es erfolgt auch keine Benachrichtigung an den Fahrerlaubnisinhaber. Hier kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Maßnahme die Teilnahmebestätigung zugestellt,  wird 1 Punkt abgezogen.

 

  • Ermahnung bei einem Punktestand von 4-7 Punkten

Beim Erreichen dieses Punktestands erfolgt eine schriftliche Ermahnung der Verwaltungsbehörde. Auch hier kann freiwillig an einem Fahreigungsseminar teilgenommen werden. Wird auch hier der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Maßnahme die Teilnahmebestätigung zugestellt, wird bei einem Punktestand von 1-5 Punkten 1 Punkt abgezogen.

 

  • Verwarnung bei einem Punktestand von 6-7 Punkten

Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hier jedoch nicht mehr.

 

  • Entzug nach einem Punktestand von 8 Punkten und mehr

Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.