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Wer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf dazu einer Fahrerlaubnis (§2 Abs. 1 StVG, §4 Abs. 1 FeV).
Als Kraftfahrzeuge gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Eine Verkehrsfläche ist öffentlich, wenn sie entweder nach dem Straßenrecht des Bundes oder der Länder ausdrücklich für den Gemeingebrauch gewidmet ist oder bei fehlender Widmung und ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse der Allgemeinheit tatsächlich zugängig ist.
Die amtliche Bescheinigung hierfür ist der Führerschein.
Keiner Fahrerlaubnis bedarf das Führen folgender Kraftfahrzeuge (§4 Abs. 1 FeV):
Keiner Fahrerlaubnis bedarf das Führen folgender Kraftfahrzeuge (§4 Abs. 1 FeV):
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofas). Eine Mofaprüfbescheinigung ist jedoch Voraussetzung.
- Mobilitätshilfen im Sinne des §1 Absatz 1 der Mobilitätshilfen-Verordnung
- nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderten Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite von max. 110 cm (motorisierte Krankenfahrstühle).
- Zugmaschinen bis 6 km/h bbH, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 6 km/h bbH (Evtl. ist eine Bescheinigung für Flurförderfahrzeuge nach Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften notwendig).
- Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:
B, B mit Schlüsselzahl 96, BE, A, A2, A1, AM, C, CE, C1, C1E, T, L sowie die Mofaprüfbescheinigung
Außerdem bieten wir die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer sowie die Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an.
Mehr Info`s oben in den jeweiligen Klassen.