Grundqualifikation

Grundqualifikation

Beschleinigte Grundqualifikation

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang an einer anerkannten Ausbildungsstätte mit 140 Zeitstunden teil. Dieser umfasst 130 Zeitstunden theoretischer Unterricht und 10 Praxiszeitstunden.

Am Ende dieser Ausbildung muss eine 90-minütige theoretische Sachkundeprüfung, vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK, durchgeführt und bestanden werden um die Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten.

 

Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

 

Mindestalter bei den Klassen C und CE im Güterverkehr:        21 Jahre

Mindestalter bei den Klassen C1 und C1E im Güterverkehr:    18 Jahre

 

Dieser Lehrgang kann bei uns besucht werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.