LANDMASCHINEN
Unser Angebot
KLASSE T
Zugmaschinen bis 60 km/h und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, beide für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, dürfen mit Anhängern gefahren werden. Fahrer zwischen 16 und 17 Jahren sind auf 40 km/h begrenzt
Die Klasse T-Fahrerlaubnis umfasst den Betrieb von Fahrzeugen für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche Nebentätigkeiten, überbetriebliche Maschinenverwendung, Unternehmen der Agrarwirtschaft, Reparaturwerkstätten und Winterdienst. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Theorie: 12 Lektionen Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer anderen Klasse, außer Mofa), 6 Lektionen Zusatzstoff. Praxis: Grundausbildung, besondere Fahrstunden nicht nötig
KLASSE L
Klasse T erlaubt das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern, wenn max. 25 km/h) und Arbeitsmaschinen oder Stapler bis 25 km/h, jeweils auch mit Anhängern.
Klasse L erlaubt ab 16 Jahren das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen für Betriebszwecke wie Landwirtschaft, Gartenbau, Tierhaltung, Landschaftspflege und verwandte Tätigkeiten. Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, bei Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6, plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Praxisunterricht ist nicht erforderlich