LKW

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KLASSE C

Fahrzeuge über 3,5 t für maximal 8 Passagiere außer Fahrer, Anhänger bis 750 kg erlaubt, nicht für AM, A1, A2, A, D1, D Klassen. Seit 28.12.2016 Personentransport in Kfz über 3,5 t nicht mit C1/C-Klassen
Ausnahme: Fahrzeuge nach §6 Abs. 4a FeV (4a)

Klasse C ermöglicht das Führen von Fahrzeugen über 3,5 t für bis zu 8 Passagiere, inklusive spezieller Fahrzeugtypen wie Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und ähnliche. Mindestalter ist 21, oder 18 für angehende Berufskraftfahrer. Klasse B ist Voraussetzung, die Lizenz muss alle 5 Jahre mit medizinischer Untersuchung erneuert werden. Theoretische Ausbildung umfasst 6 bis 10 Doppelstunden, praktische Ausbildung beinhaltet Grundausbildung, besondere Fahrten und technische Unterweisung

KLASSE CE

Kombination aus
Kraftfahrzeugen
der Klasse C
und
Anhängern mit mehr
als
750 kg
zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter für Klasse CE-Fahrer ist 21 Jahre, oder 18 im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung. Man benötigt Klasse C als Voraussetzung. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig und erfordert regelmäßige Gesundheitschecks. Theoretischer Unterricht beinhaltet 6 bis 14 Doppelstunden Grundstoff plus 4 bis 14 Doppelstunden Zusatzstoff, abhängig von Vorbesitz anderer Klassen. Praktische Ausbildung umfasst Grundlagen, Überland-, Autobahn-, Dämmerungs-/Beleuchtungsfahrten und technische Unterweisung

KLASSE C1

Klasse C1/C
erlaubt das Führen
von Fahrzeugen
über 3,5 t bis 7,5 t für
bis zu 8 Passagiere, ausgenommen
nach §6 Abs. 4a FeV speziell genehmigte Fahrzeuge.
Anhänger bis 750 kg sind zulässig

Klasse C1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t bis 7,5 t, einschließlich bestimmter Einsatz- und Spezialfahrzeuge. Mindestalter ist 18 Jahre, Klasse B ist Voraussetzung. Die Fahrerlaubnis gilt bis 50 Jahre, danach ist alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung nötig. Theoretisch: 6 Grund- und 6 bis 8 Zusatzstunden je nach Vorbesitz. Praktisch: Grundausbildung plus drei besondere Fahrten inklusive Überland- und Nachtfahrt

KLASSE C1E

Klasse C1 erlaubt Führen von Kombinationen bis 12.000 kg Gesamtmasse mit C1-Fahrzeug und schweren Anhängern oder Klasse B-Fahrzeug mit Anhängern über 3.500 kg

C1E-Führerschein: Mindestalter 18, mit C1 als Voraussetzung. Gültigkeit bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre Gesundheitscheck. Kein extra Theorie für C1E allein, aber 6 Theorieeinheiten Grundstoff und 6 Zusatzstoff bei Kombiausbildung C1+C1E, reduziert bei Vorbesitz von D1/D. Praxis: Solofahrten und Kombinationsfahrten mit Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sowie technische Unterweisung