LKW
Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet.
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen seit dem 28.12.2016 nicht mehr mit den Klassen C1 und C gefahren werden. Die Anzahl der Sitzplätze ist dabei nicht relevant.
Ausnahme: Fahrzeuge nach §6 Abs. 4a FeV (4a)
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
2. Einsatzfahrzeuge der Polizei
3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
6. Krankenkraftwagen
7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
8. Beschussgeschützte Fahrzeuge
9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
10. Spezialisierte Verkaufswagen
11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
12. Leichenwagen
13. Wohnmobile.

Klasse C-Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Bei einer Ausbildungs zum Berufskraftfahrer müssen Klasse C-Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein.
Voraussetzung für Klasse C ist die Klasse B. Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
Zusatzstoff:
10 x Unterricht a`90 Minuten
4 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse(n) C1, D1)
2 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse D)
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
2 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Technische Unterweisung
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Voraussetzung für Klasse CE ist die Klasse C. Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
Zusatzstoff:
4 x Unterricht a`90 Minuten
Theoretischer Unterricht bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang C + CE
Grundstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
Zusatzstoff:
14 x Unterricht a`90 Minuten
8 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse(n) C1, D1)
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse D)
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
2 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Technische Unterweisung
Praktischer Unterricht bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang C + CE
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
Mit dem Solofahrzeug
3 x Überlandfahrten a `45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
Mit der Fahrzeugkombination
5 x Überlandfahrten a`45 Minuten
2 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Technische Unterweisung
Klasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet.
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen seit dem 28.12.2016 nicht mehr mit den Klassen C1 und C gefahren werden. Die Anzahl der Sitzplätze ist dabei nicht relevant.
Ausnahme: Fahrzeuge nach §6 Abs. 4a FeV
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
2. Einsatzfahrzeuge der Polizei
3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
6. Krankenkraftwagen
7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
8. Beschussgeschützte Fahrzeuge
9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
10. Spezialisierte Verkaufswagen
11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
12. Leichenwagen
13. Wohnmobile.

Klasse C1-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Voraussetzung für Klasse C1 ist die Klasse B. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50ten Lebensjahr, anschließend für alle 5 Jahre erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
Zusatzstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
2 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse(n) D1, D)
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
3 x Überlandfahrten a `45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
1 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrt a`45 Minuten
Technische Unterweisung
Klasse C1E
Kombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12.000 kg bestehend aus a) einem Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, b) einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässugen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Voraussetzung für Klasse C1E ist die Klasse C1. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50ten Lebensjahr, anschließend für alle 5 Jahre erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
Nicht notwendig
Zusatzstoff:
Nicht notwendig
Theoretischer Unterricht bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang C1 + C1E
Grundstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
Zusatzstoff:
6 x Unterricht a`90 Minuten
2 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse(n) D1, D)
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
3 x Überlandfahrten a `45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
1 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Technische Unterweisung
Praktischer Unterricht bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang C1 + C1E
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
Mit dem Solofahrzeug
1 x Überlandfahrten a `45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
Mit der Fahrzeugkombination
3 x Überlandfahrten a`45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
2 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Technische Unterweisung