Mofa

Der Bereich Mofa besteht nur aus einer Mofaprüfbescheinigung

  • Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotoren, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein (§4 Abs. 1 Nr. 1 FeV)

 

Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.

 

 

Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

6 x Unterricht a`90 Minuten

 

 

Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundausbildung:

2 x Übungsstunden a`45 Minuten

 

Sonderfahrten:

sind nicht notwendig