Motorrad
In den Bereich Motorrad fallen folgende Führerschein-Klassen:
Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Klasse A-Kraftradfahrer müssen mindestens 24 Jahre alt sein, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2.
Fahrer dreirädriger Kraftfahrzeuge müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
12 x Unterricht a`90 Minuten
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)
Zusatzstoff:
4 x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
4 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz von A1 oder A2 unter 2 Jahre:
3 x Überlandfahrten a`45 Minuten
2 x Autobahnfahrten a `45 Minuten
1 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz von A2 über 2 Jahre:
Keine
Klasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse A2-Kraftradfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
12 x Unterricht a`90 Minuten
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)
Zusatzstoff:
4 x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
4 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz von A1 unter 2 Jahren:
3 x Überlandfahrten a`45 Minuten
2 x Autobahnfahrten a `45 Minuten
1 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz von A1 über 2 Jahre:
Keine
Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A1 und Dreirädrige-Kraftradfahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
12 x Unterricht a`90 Minuten
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)
Zusatzstoff:
4 x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
4 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten
Klasse B196
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Die Schlüsselzahl 196 ist eine Ergänzung zur Fahrerlaubnis der Klasse B.

Klasse B196-Kraftradfahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und 5 Jahre im Besitz der Klasse B.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Zusatzstoff:
4x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Gundausbildung:
Mind. 10 Fahrstunden a`45 Minuten.
Diese Schlüsselzahl gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Keine Prüfung notwendig!
Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren und
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) und
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/hund einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtfahrzeuge darf darüber nicht hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Klasse AM-Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
12 x Unterricht a`90 Minuten
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)
Zusatzstoff:
2 x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten:
Keine