Motorrad

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Unser Angebot

KLASSE A

Motorräder über 50 cm³ und
schneller als 45 km/h, sowie dreirädrige Fahrzeuge
über 15 kW

Klasse A-Fahrerlaubnis erfordert ein Mindestalter von 24 Jahren, oder 20 Jahre bei Besitz von Klasse A2. Für Dreiradfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff, reduziert auf 6 bei vorhandener Fahrerlaubnis, plus 4 Doppelstunden Zusatzstoff.

Praktischer Unterricht beinhaltet Grundausbildung und spezielle Fahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten. Bei Vorbesitz von A1/A2 unter 2 Jahren: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt. Bei Vorbesitz von A2 über 2 Jahre: Keine speziellen Fahrten nötig.

KLASSE A2

Krafträder bis
35 kW Leistung
und
max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht

Klasse A2-Kraftradfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Theoretischer Unterricht umfasst 12 Doppelstunden, oder 6 bei vorheriger Fahrerlaubnis, plus 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Praktische Ausbildung beinhaltet Grundfahrten und spezielle Fahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten. Bei Vorbesitz von A1 unter 2 Jahren reduzieren sich die speziellen Fahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt; über 2 Jahre entfallen sie.

KLASSE A1

Krafträder bis 125 cm3, max. 11 kW, max. 0,1 kW/kg;
dreirädrige Fahrzeuge über 50 cm3 oder über 45 km/h, bis 15 kW

Für die Klasse A1- und Dreirädrige-Kraftradfahrerlaubnis ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Theoretisch müssen Anwärter 12 Doppelstunden Grundunterricht absolvieren, der sich bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse auf 6 Doppelstunden reduziert, hinzu kommen 4 Doppelstunden spezifischer Zusatzunterricht. Die praktische Ausbildung umfasst Grundfahraufgaben sowie besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Bei Besitz einer A1- oder A2-Lizenz unter zwei Jahren verringern sich die Sonderfahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahn- und eine Nachtfahrt

KLASSE B196

Motorräder bis 125 cm³, max. 11 kW/0,1 kW/kg. Schlüsselzahl 196 erweitert Klasse B

Klasse B196-Berechtigung ab 25 Jahren mit 5 Jahren Klasse B-Erfahrung. Theorie: 4×90 Minuten Zusatzstoff. Praxis: Mindestens 10×45 Minuten Fahrstunden. Gilt nur in Deutschland, keine Prüfung erforderlich.

KLASSE A2

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor: max. 45 km/h, ≤50 cm³ oder ≤4 kW bei Elektro. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge: max. 45 km/h, ≤50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder ≤4 kW bei Elektro, Leichtfahrzeuge ≤350 kg ohne Batterie

Klasse AM erfordert mindestens 16 Jahre. Theorie: 12 Grundstoff-Einheiten à 90 Min., bei Vorlizenz nur 6, plus 2 Einheiten Zusatzstoff. Praxis: Nur Grundausbildung ohne besondere Ausbildungsfahrten