PKW
In den Bereich LKW fallen folgende Führerschein-Klassen:
Klasse B
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet oder b) die zulässige gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Klasse B-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
12 x Unterricht a`90 Minuten
6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)
Zusatzstoff:
2 x Unterricht a`90 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrten a `45 Minuten
4 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
3 x Nachtfahrten a`45 Minuten
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG, zG der Kombination größer als 3.500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

Klasse B-Fahrer mit Schlüsselzahl 96 müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
2,5 Stunden a`60 Minuten
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Praktischer Übungsstoff 3,5 Stunden a`60 Minuten
Fahrpraktische Übungen 1 Stunde a`60 Minuten
Klasse BE
- Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhänger 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BE-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundstoff:
Nicht notwenig
Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:
Grundausbildung
Sonderfahrten:
3 x Überlandfahrten a `45 Minuten
1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten
1 x Nachtfahrten a`45 Minuten