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KLASSE B

Fahrzeuge bis 3,5 t, maximal 8 Personen plus Fahrer, dürfen Anhänger bis 750 kg ziehen oder Gesamtgewicht mit Anhänger darf 3,5 t nicht übersteigen. Ausnahme: Klassen AM, A1, A2, A

Klasse B-Führerscheinanwärter müssen normalerweise mindestens 18 Jahre alt sein, aber bereits mit 17 dürfen sie im Rahmen des begleiteten Fahrens hinter das Steuer. Die Theorieausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff (oder 6 bei vorhandener Fahrerlaubnis, außer Mofa) sowie 2 Doppelstunden Zusatzstoff. In der Praxis sind neben der Grundausbildung 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten à 45 Minuten Pflicht

KLASSE B96

Klasse B
Fahrzeuge dürfen Anhänger
über 750 kg ziehen, Gesamtgewicht
der Kombination
darf 4.250 kg
nicht übersteigen

Klasse B-Fahrer mit Schlüsselzahl 96 müssen normalerweise 18 Jahre alt sein, können aber mit 17 begleitet fahren. Sie benötigen 2,5 Stunden Theorie und 4,5 Stunden praktischen Unterricht

KLASSE BE

Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Mindestalter 18, begleitet ab 17. Insgesamt 7 Stunden Unterricht,
keine Unterteilung
in Theorie und
Praxis erforderlich

Für die Klasse BE muss man mindestens 18 Jahre alt sein, oder 17 Jahre für begleitetes Fahren. Theorieunterricht ist nicht erforderlich. Die Praxis umfasst Grundausbildung sowie 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt, jeweils 45 Minuten

KLASSE B197

Ab 01.04.2021 kann man die Klasse B und BF17 Prüfung mit einem Automatikfahrzeug ohne die Automatikbeschränkung absolvieren

Seit 01.04.2021 kann man die Klasse B und BF17 Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und, nach zusätzlichen Fahrstunden sowie einem Schaltnachweis auf einem Schaltfahrzeug, eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erhalten. Inhaber der Schlüsselzahl 78 können diese gegen die neue nationale Schlüsselzahl 197 tauschen. Bei späteren Erweiterungen auf höhere Klassen führt die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wieder zur Automatikbeschränkung (SZ 78), während die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug uneingeschränkt bleibt. Seit 01.04.2021 kann man die Klasse B und BF17 Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und, nach zusätzlichen Fahrstunden sowie einem Schaltnachweis auf einem Schaltfahrzeug, eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erhalten. Inhaber der Schlüsselzahl 78 können diese gegen die neue nationale Schlüsselzahl 197 tauschen. Bei späteren Erweiterungen auf höhere Klassen führt die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wieder zur Automatikbeschränkung (SZ 78), während die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug uneingeschränkt bleibt