PKW

In den Bereich PKW fallen folgende Führerschein-Klassen:

Klasse B
 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
 

Klasse BE
 

Klasse B mit Schlüsselzahl 197
 

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet oder b) die zulässige gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Klasse B-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.

 

Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundstoff:

12 x Unterricht a`90 Minuten

6 x Unterricht a`90 Minuten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, ausser Mofa)

 

Zusatzstoff:

2 x Unterricht a`90 Minuten

 

 

Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundausbildung

 

Besondere Ausbildungsfahrten:

5 x Überlandfahrten a `45 Minuten                  

4 x Autobahnfahrten a`45 Minuten

3 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrten a`45 Minuten

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG, zG der Kombination größer als 3.500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

Klasse B-Fahrer mit Schlüsselzahl 96 müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.

 

Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundstoff:

2,5 Stunden a`60 Minuten

 

 

Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Praktischer Übungsstoff 3,5 Stunden a`60 Minuten

 

Fahrpraktische Übungen 1 Stunde a`60 Minuten

Klasse BE

  • Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhänger 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BE-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.

 

Der theoretische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundstoff:

Nicht notwenig

 

 

Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Grundausbildung

 

Besondere Ausbildungsfahrten:

3 x Überlandfahrten a `45 Minuten                  

1 x Autobahnfahrten a`45 Minuten

1 x Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrt a`45 Minuten

Klasse B mit Schlüsselzahl B197

  • Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird ab 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

 

Somit können Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 trotz einer praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.

Diese Neuerung bedeutet für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), dass die Eintragung der Schlüsselzahl 197 unter gleichzeitiger Streichung der Schlüsselzahl 78 beantragt werden kann, wenn der o.g. Schaltnachweis erworben wurde.

 

 

Der praktische Unterricht ist wie folgt zusammengestellt:

 

Mindestens 10 Fahrstunden a`45 Minuten auf einem Kfz mit Schaltgetriebe und einer mindestens 15 minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer/in in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist.

 

Zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung muss die Grundausbildung und auch alle besonderen Ausbildungsfahrten - wie bei der Klasse B - durchgeführt worden sein.

 

 

 

• Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale Schlüsselzahl und hat für die Fahrt ins Ausland keine Bedeutung.

 

• Wird nach der Erteilung der Klasse B 197 eine Erweiterung auf BE, C1, C1E, C, CE, D oder/und DE beantragt und die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) für die Erweiterungsklasse eingetragen.

 

•Wird nach der Erteilung der Klasse B 197 eine Erweiterung auf BE, C1, C1E, C, CE, D oder/und DE beantragt und die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt, gibt es keine Beschränkungen in der Erweiterungsklasse.