Ausbildung

Seit dem 10.09.2008 müssen Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 o. D1E (mit mehr als 8 Sitzplätzen) und seit dem 10.09.2009 müssen Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 o. C1E (> 3,5t zzG) im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr eine Grundqualifikation und eine spätere 5 jährige Weiterbildung nachweisen.

 

Die Grundqualifikation kann nach §4 BKrFQG folgendermaßen erworben werden:

 

  • erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des §8 Abs. 1 Nr.1 oder
  • Abschluss einer Ausbildung in den Ausbildungberufen "Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

 

Die beschleunigte Grundqualifikation kann nach §4 BKrFQG, Absatz 2 folgendermaßen erworben werden:

 

  • mit erfolgter Teilnahme an einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des §8 Abs 1 Nr. 1

 

 

Die beschleunigte Grundqualifikation sowie ein Vorbereitungslehrgang für die theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer können in unserer Ausbildungsstätte durchgeführt werden.

 

Hinweise und Erklärungen zu den Prüfungsmöglichkeiten

Grundqualifikation

Die Prüfung zur Grundqualifikation hat eine Prüfungsdauer von insgesamt 450 Minuten und unterteilt sich in einen schriftlichen und praktischen Teil. Die Dauer des schriftlichen Teiles beträgt 240 Minuten und für den praktischen Teil 210 Minuten.

 

  1. Zur Ablegung der Prüfung „Grundqualifikation“ ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht vorgeschrieben.
  2. Für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
  3. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich bei der praktischen Prüfung das versicherte Prüfungsfahrzeug entsprechend der gültigen Prüfungsordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken §9 Abs. 4 /2 und Fahrlehrer zu stellen.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

Die Sachkundeprüfung zur beschleunigten Grundqualifikation hat eine Prüfungsdauer von insgesamt 90 Minuten und besteht nur aus einer schriftlichen Prüfung.

  1. Für die Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung erforderlich. Die Schulung muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) durchgeführt werden.
  2. Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse bei der Sachkundeprüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ ist nicht notwendig.

 

Neueinsteiger

Es wurde noch keine Sachkundeprüfung abgelegt und es sind auch keine Fachkunde-Bescheinigungen im nach §4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr oder Güterverkehr vorhanden.

 

Umsteiger

Es wurde schon eine der beiden Sachkundeprüfungen Berufskraftfahrer „Personenverkehr“ oder „Güterverkehr“ abgelegt und soll durch eine zweite Prüfung mit der fehlenden Sachkundeprüfung Berufskraftfahrer „Personenverkehr“ oder „Güterverkehr“ ergänzt werden.

 

Quereinsteiger

Es sind Fachkunde-Bescheinigungen nach §4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr oder Güterverkehr vorhanden. Die Teilnehmer/Innen sind von den Themen der schriftlichen Sachkundeprüfung befreit, die durch die Fachkunde-Bescheinigung nachgewiesen werden.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/